Schulnoten sind häufig der Maßstab für eine gute oder weniger gute Reproduktion erklärten und eingeübten Wissens. Da hochbegabte Schüler mit ihren vernetzenden Denkstrukturen lieber weiterdenken als zu wiederholen, fällt ihnen häufig eine sehr gute Reproduktion schwer. Um zu einem Ergebnis zu kommen, benötigen sie z.B. in der Mathematik nur wenig Zwischenschritte. In den Arbeiten werden jedoch Zwischenschritte mit Punkten versehen. Oft steht unter den Arbeiten: Ergebnis richtig, Punktzahl nicht erreicht: Ergebnis Note "4". Oder Fragen in den Klassenarbeiten sind von Lehrkräften oft nicht eindeutig formuliert, ein Freiraum des Denkens für hochbegabte Kinder. Ergebnis: Zensur mäßig.
Das unentwegte Wiederholen bereits erfaßten Wissens treibt viele hochbegabte Kinder in die Demotivation. Die ständigen Querfragen hochbegabter Kinder im Unterricht stören Lehrer und Kinder und werden häufig als Aufsässigkeit und Störung des Unterrichts angesehen. Eine Disziplinierung über Zensuren, überwiegend der mündlichen, wird gehäuft beobachtet. Das hochbegabte Kind stellt seine Mitarbeit ein oder versucht, seine geistige Möglichkeit im Streit mit den Lehrkräften zu trainieren.
Für nicht gemachte Hausaufgaben gibt es eine "6" eingetragen ins Klassenbuch und diese Eintragungen zählen dann zu der mündlichen Zensur. Die vielen schlechten mündlichen Noten, Träumereien während des Unterrichts eingeschlossen, führen sehr häufig in den Klassenkonferenzen dann zu dem Ergebnis: Dieses faule, träumende, sich verweigernde Kind soll eine Quittung erhalten und die Klasse wiederholen. Für die meisten hochbegabten Kinder der Einstieg in das Schulversagen.
Bei einer Klassenwiederholung ist die Unterforderung noch größer, mehrheitlich noch schlechtere Zensuren sind das Ergebnis. Anstatt zu wiederholen, müsste das hochbegabte Kind eine Klasse überspringen. Aber unwissenden Lehrkräften das als Eltern zu vermitteln, ist oft unmöglich. Trotz aller Widerstände müssen wir allen Eltern mit hochbegabten Kindern empfehlen: Lassen Sie Ihr Kind ein oder auch zwei Klassen überspringen, möglichst noch in der Grundschule, aber auch auf den Gymnasien. Das endgültige Schulversagen tritt bei der Mehrheit der Kinder in der 7. oder 8. Jahrgangsstufe ein. Die Unterforderung hatte zu lange gedauert und Lerntechniken konnte das Kind nicht erwerben.
In allen Bundesländern gibt es in der Versetzungsordnung den Prognoseparagrafen:
"Wenn zu erwarten ist, dass das Kind in der nächst höheren Klasse bessere Noten erbringen kann, ist eine Versetzung trotz schlechter Zensuren möglich." Wer, wenn nicht hochintelligente Kinder, wären dazu in der Lage? Wehe, es bleiben in Zukunft unsere Kinder sitzen! Eine Unfähigkeitsbescheinigung für die Lehrkräfte zum Nachteil hochbegabter Kinder! Allerdings muss ein schriftlicher Intelligenztest mit IQ-Werten über 120 vorliegen, denn sonst könnten ja alle Eltern diesen Paragrafen in Anspruch nehmen.
Jährlich bleiben in der Bundesrepublik ca. 350.000 Kinder sitzen. Nicht wenige Hochbegabte (ca. 45.000) sind darunter. Wenn es eine Förderung für hochbegabte Schulkinder gegeben hätte, müsste die Statistik auch zeigen, dass bundesweit ca. 400.000 Kinder jährlich eine Klasse überspringen. Wir sind noch weit von diesen Zahlen entfernt!
Allein der finanzielle Gewinn für die Steuerzahler, der entstehen würde, wenn alle hochbegabte Kinder im Laufe ihres Schullebens zwei Klassen überspringen könnten, müsste Anreiz genug sein, hochbegabte Kinder zu finden und zu fördern. Stattdessen fallen die hochbegabten Schulversager dem Steuerzahler später noch zur Last.
Text: Copyright: © Jutta Billhardt
